Unterwegs verloren? NS-Gedenkstätten und ‚kritisches Geschichtsbewusstsein‘

Von Cornelia Siebeck

Während unseres gemeinsamen Versuchs einer gesellschafts- und gedächtnispolitischen Standortbestimmung der bundesrepublikanischen NS-Gedenkstätten auf der Bremer Gedenkstättenkonferenz wurden nicht wenige drängende Fragen angesprochen. In meinen eigenen Beiträgen habe ich vor allem den zunehmenden Verlust des gegenwartskritischen und widerspenstigen Charakters von NS-Gedenkstätten thematisiert.

Im Gegensatz zu manch anderen halte ich besagten Verlust nicht für eine quasi-natürliche Entwicklung. Was oft als Resultat des nun einmal wachsenden zeitlichen Abstandes zur ‚Anlassgeschichte‘ und damit einhergehender Generationswechsel beschrieben wird, ist meines Erachtens auch und vor allem auf gedächtnispolitische Entscheidungs- und Institutionalisierungsprozesse seit 1990 zurückzuführen, die sich trotz aller Europäisierung und ‚Universalisierung‘ des Gedächtnisses an die NS-verbrechen nach wie vor in einem spezifisch deutschen Diskurskontext vollzogen haben. Was dabei herausgekommen ist, steht in einem eigentümlichen Spannungsverhältnis zu dem, was in hiesigen NS-Gedenkstätten als wesentlicher Anspruch formuliert wird, nämlich Orte subjektiver und kollektiver ‚Selbstbeunruhigung‘ zu sein, kritisches Geschichtsbewusstsein sowie eine im emphatischen Sinne demokratische Gedächtniskultur zu befördern. Diesen Umstand möchte ich im folgenden problematisieren.

Die Frage des Sprechortes

Du kannst sowas ja sagen, weil du nicht drin bist!“, bemerkte ein von mir sehr geschätzter Vertreter einer der großen, staatlich geförderten KZ-Gedenkstätten, als wir nach der Bremer Podiumsdiskussion noch beim Bier zusammensaßen. Darüber habe ich seither öfter nachgedacht, berührt es doch die Frage, in welcher Rolle ich hier eigentlich spreche.

Zunächst einmal bin ich mir nicht sicher, ob ich wirklich so ganz ‚draußen‘ bin. Nicht nur liegt mir das Projekt am Herzen, sondern ich bin auch vielen Menschen, die in NS-Gedenkstätten arbeiten, freundschaftlich verbunden. Ich kenne einige dieser Einrichtungen von innen und habe dort prägende Erfahrungen gemacht, wobei ich nicht zuletzt auch die Aporien, Dilemmata und empfundenen ‚Sachzwänge‘ kennengelernt habe, die sich in der alltäglichen Praxis vor Ort auftun können. Als ausgebildete Historikerin vermag ich Diskussionen über inhaltliche Gestaltung und Vermittlung nachzuvollziehen, als Forscherin habe ich mich mit den Rahmenbedingungen gegenwärtiger Gedenkstättenarbeit und den Selbstverständigungsdiskursen der Akteure und Akteurinnen im Feld beschäftigt. Ich kann also die Gedenkstättensprache, die sich in den letzten 20 Jahren herausgebildet hat, nicht nur verstehen, sondern bei Bedarf auch sprechen – und das können ‚Außenstehende‘ eben nicht.

Allerdings repräsentiere ich keine Institution, die ihr eigenes Tun und Lassen legitimieren muss. Und aus dieser Position heraus möchte ich dieses von meinem Gesprächspartner so selbstverständlich ins Feld geführte ‚Drinnen‘ und ‚Draußen‘ zunächst einmal verunselbstverständlichen, verweist diese Dichotomie doch auf institutionelle Schließungstendenzen, die mit Blick auf Gegenwart und Zukunft der NS-Gedenkstätten kritisch zu reflektieren wären.

Institutionalisierungsprozesse und ihre Schattenseiten

Im Zuge einer gedächtnispolitischen Neupositionierung der Bundesrepublik ist nach 1990 eine staatlich geförderte ‚Gedenkstättenlandschaft‘ entstanden. Die geförderten NS-Gedenkstätten haben infolgedessen einen Institutionalisierungs- und Professionalisierungsprozess durchlaufen. Wie bei solchen Abläufen üblich, wurden dabei von einem überschaubaren Kreis an Akteuren und Akteurinnen, insbesondere Historikern und Historikerinnen, spezifische Standards entwickelt, wie mit den Tatorten der NS-Verbrechen politisch, historisch, ästhetisch und pädagogisch ‚angemessen‘ umzugehen sei. Diese Aushandlungen waren zweifellos sehr produktiv. Nicht nur haben sie einen enormen Zuwachs an Wissen und gedächtniskultureller Reflexivität gezeitigt, sondern auch ein neues Bewusstsein für die historische Komplexität der infrage stehenden Orte. Wo sich aber eine solche Expertenkultur, also ein ‚Drinnen‘ entwickelt, besteht auch immer die Gefahr einer Verselbständigung, werden Außenstehende zu Laien, die zunächst einmal ein bestimmtes Wissen und bestimmte Regeln des Sprechens erlernen müssen, bevor ihnen ein Mitspracherecht auf Augenhöhe zugebilligt werden kann.

Was auf wissenschaftlichen Tagungen zur NS-Geschichte seine Berechtigung hat, scheint im Umgang mit den Orten der NS-Verbrechen nicht unproblematisch, zumindest, solange man sie nicht ausschließlich als zeitgeschichtliche Museen begreift, sondern auch als Orte, an denen Menschen sich angesichts des Geschehenen immer wieder aufs Neue über das historische Woher und Wohin verständigen sollen. Wenn man die Orte der NS-Verbrechen in diesem Sinne als Orte einer demokratisch (und also möglichst partizipativ) verfassten gesellschaftlichen Selbstreflexion versteht, in die sich unterschiedliche Subjekte und Interessengruppen charakteristischerweise von unterschiedlichen Ausgangspunkten her und mit entsprechend unterschiedlichen Fragen und Anliegen einbringen, dann ist eigentlich nicht so ganz klar, warum etwa Historikern und Historikerinnen dort eine privilegierte Deutungs- und Gestaltungsmacht zukommen sollte. Damit ist nicht gesagt, dass es dafür nicht manch gute Gründe gibt. Was aber auch ‚drinnen‘ einmal kritisch zu hinterfragen wäre, ist die Selbstverständlichkeit, mit der dieses Privileg mittlerweile beansprucht und ausgeübt wird.

Wenn man Orte einer lebendigen öffentlichen Auseinandersetzung über die Bedeutung der NS-Verbrechen für die gesellschaftliche Gegenwart und Zukunft schaffen und erhalten möchte, spricht jedenfalls viel dafür, die Grenzen zwischen dem ‚Drinnen‘ und ‚Draußen‘ künftig flüssiger werden zu lassen und möglichst viele Menschen, denen an diesen Orten gelegen ist, zur Teilhabe an deren ideeller und materieller Gestaltung einzuladen. Die Auseinandersetzung mit wie auch immer motivierten ‚Laien‘ mag aus institutioneller Perspektive mühsam scheinen. Aber NS-Gedenkstätten sind nun einmal kein Selbstzweck, sondern unter anderem dazu da, solche mühsamen Auseinandersetzungen immer wieder neu zu ermöglichen.

So dass keine routinierte Selbstverständlichkeit im Gedenken einkehrt. Denn diese käme letztendlich einem Vergessen gleich, zumindest, wenn man das NS-Regime und seine Verbrechen als etwas deutet, nach dem jederart routinierte Selbstverständlichkeit fragwürdig geworden ist. Wenn NS-Gedenkstätten zu einer solchen Selbstverständlichkeit werden, verkörpern sie eben keinen Bruch inmitten der unhinterfragten Alltagswelt, keinen Zweifelsfall, der immer wieder aufs Neue Fragen an eine jeweilige Gegenwart aufwerfen könnte. Und gerade dieses Moment des Zweifels und der nachhaltigen Irritation war es ja, das durch Markierung der NS-Verbrechen im öffentlichen Raum der Bundesrepublik manifest werden sollte.

Wie der ‚historische Bruch‘ im öffentlichen Raum etabliert werden sollte

Eine Urszene des gedächtnispolitischen Kampfes um den öffentlichen Raum stellt die Debatte um das kriegszerstörte Frankfurter Goethehaus dar, die 1946/47 noch vor Gründung der Bundesrepublik begann. Ein Gutteil der deutschen Deutungseliten meinte zu dieser Zeit, mit Goethe „inmitten der Zerstörung etwas Unzerstörbares“ (Friedrich Meinecke) zu finden, das angesichts der ‚Katastrophe‘ metaphysische Heilung versprach. Ganz in diesem Sinne engagierte man sich in Frankfurt für den originalgetreuen Wiederaufbau von Goethes Geburtshaus, von dem nach einem Bombenangriff nurmehr ein Trümmerhaufen geblieben war.

Nur wenige wandten sich damals gegen dieses Unterfangen. Das Goethehaus, so insistierte etwa der Publizist Walter Dirks, sei „nicht durch einen Bügeleisenbrand oder einen Blitzschlag oder durch Brandstiftung zerstört worden, genauer gesagt: in einer Kausalkette, die keine Beziehung zu dem eigentümlichen Wesen dieses Hauses hätte […]. Es war kein Versehen, das man zu berichtigen hätte, keine Panne, die der Geschichte unterlaufen wäre; es hat seine Richtigkeit mit diesem Untergang. Deshalb soll man ihn anerkennen.“ Die geplante Rekonstruktion hingegen werde den Eindruck vermitteln, „[a]ls wenn nichts geschehen wäre. Aber es ist etwas geschehen, und dieses Geschehen ist unwiderruflich.“

Das Goethehaus wurde 1951 unter großem, auch internationalen Zuspruch wieder eröffnet. In den Interventionen Walter Dirks‘ und verwandter Intellektueller trat indes bereits ein Argumentationsmuster zutage, das auch in späteren Kämpfen um eine Markierung der NS-Vergangenheit im öffentlichen Raum von zentraler Bedeutung war: Dass mit der Tatsächlichkeit des NS-Verbrechens vermeintlich selbstverständliche Sinnhorizonte irreversibel gebrochen seien, dass eine ‚bessere Zukunft‘ nicht auf einer Heilung dieses Bruches, sondern nur auf seiner bleibenden Anerkennung gründen könne. Diese Sinnfigur lag auch Theodor W. Adornos dilemmatischen Überlegungen zu einer Pädagogik ‚nach Auschwitz‘ zugrunde, die ja den kritischen Gedächtnisdiskurs in der Bundesrepublik bis heute prägen, wenn etwa Volkhard Knigge mit Blick auf die NS-Vergangenheit von „heilloser Geschichte“ spricht: „…dann muss die Erziehung auch auf diesen Bruch hinarbeiten und diesen Bruch selber bewusst machen, anstatt ihn zuzuschmieren und irgendwelche Ganzheitsideale oder ähnlichen Zinnober zu vertreten“, forderte Adorno 1967 in einer Diskussion zum Thema ‚Erziehung – wozu?‘.

Natürlich wurde der Gedächtnisdiskurs an die NS-Verbrechen in den darauffolgenden Jahrzehnten nicht von lauter negativen Dialektikern und Dialektikerinnen geführt, wurde mitunter mehr ideologisiert als exploriert, wurde Vergangenheit oft instrumentell vereindeutigt, um dann die ‚richtigen‘ historisch-politischen Lehren abzuleiten, ging es nicht zuletzt auch um gegenkulturelle Vergemeinschaftungspolitiken. Und doch lässt sich das Beharren auf dem fundamentalen Bruch als kleinster gemeinsamer Nenner aller Bemühungen lesen, das Gedächtnis an die NS-Verbrechen nachhaltig in der bundesrepublikanischen Lebenswelt zu verankern: dass dieser Bruch im öffentlichen Raum objektiviert werden müsse, damit die Mit- und Nachlebenden – buchstäblich – nicht einfach darum herum oder darüber hinweg kämen. Liest man etwa die Texte der Gedenkstättenaktivisten und -aktivistinnen in dem Anfang der 1980er Jahre von Detlef Garbe herausgegebenen Band über ‚Die vergessenen KZs?‘, so scheinen Schrecken und Empörung über ein mal mehr, mal weniger erfolgreiches, von der Mehrheitsgesellschaft jedenfalls immerzu angestrebtes Verschwindenlassen der Tatorte ein Motiv zu sein, das ansonsten recht heterogene Akteure und Akteurinnen eint.

Auch die dezidiert antiinstitutionellen und radikaldemokratischen Ansätze, die im Selbstverständigungsdiskurs der bundesrepublikanischen Geschichts- und Gedenkstättenbewegung der 1980er Jahre verhandelt wurden, sollten nicht ausschließlich als zeittypische Topoi eines linksalternativen Milieus betrachtet werden. Sie können auch als Versuche verstanden werden, besagte Sinnfigur des Bruchs nicht nur narrativ, sondern auch performativ umzusetzen. Ein ‚Aktives Museum‘ am Ort des ehemaligen Reichssicherheitshauptamtes in Westberlin etwa sollte stets einen „Werkstattcharakter“ beibehalten, um „Konsumenten zu Produzenten“ zu machen, wie einem Konzept von 1984 zu entnehmen ist: In „Auseinandersetzung mit einem Herrschaftssystem, das weitgehend durch die Entmündigung Einzelner und gesellschaftlicher Gruppen funktionierte“, sollten „möglichst viele Menschen befähigt werden, mündig mit ihrer eigenen Geschichte und damit auch ihrer Gegenwart und Zukunft umzugehen.“ Die andauernde Debatte über die Bedeutung des Geschehenen wurde dabei als integraler Bestandteil eines demokratischen Diskurses gedacht: „Nicht Konsensbildung durch Verwischung unterschiedlicher politischer Positionen, sondern provozierende Denkanstöße durch die Darstellung von Widersprüchen und Gegensätzen betrachten wir als Voraussetzung zur Entwicklung einer politischen Kultur und eines demokratischen Bewusstseins.“

Wie der ‚historische Bruch‘ nach 1990 repräsentativ eingehegt wurde

In der Spätphase der alten Bundesrepublik hatte die Sinnfigur des historischen Bruchs einige Verbreitung gefunden. Als Helmut Kohl angesichts einer von ihm diagnostizierten „Verunsicherung im Verhältnis zu unserer Geschichte“ nach ‚1968‘ und einer Periode sozialliberaler Regierungen allerlei Maßnahmen zu dessen ‚Entstörung‘ ankündigte, war die öffentliche Entrüstung jedenfalls groß – bis weit ins linksliberale Lager und akademische Establishment hinein. Auf vehementen Widerspruch stieß nicht zuletzt die Schaffung bundesfinanzierter Geschichtsmuseen in Bonn und Westberlin, die vielfach als Versuch kritisiert wurde, eine affirmative nationale Meistererzählung und Identität ‚von oben‘ zu verordnen.

In den gedächtnispolitischen Debatten der 1980er Jahre, und kulminierend im ‚Historikerstreit‘, offenbarte sich der notorische Antagonismus zweier historischer Sinnbildungsmuster, die Edgar Wolfrum als ‚Normale-Nation-Identität‘ und ‚Holocaust-Identität‘ bezeichnet hat. Wollten die einen über die NS-Vergangenheit hinweg an ‚gute‘ Nationalgeschichte anknüpfen, betonten die anderen Auschwitz als ‚Zivilisationsbruch‘, über den eben nicht hinweggegangen werden dürfe, um deutsche Geschichte und Identität zu ‚normalisieren‘.

In zivilgesellschaftlicher Regie entstand damals eine vielfältige Gedenklandschaft, die auf die NS-Verbrechen und ihre Opfer, aber auch auf ein breites Spektrum antinazistischen Widerstandes verwies. Gegen nach wie vor beträchtliche Widerstände wurde der öffentliche Raum der Bundesrepublik somit als postnationalsozialistischer Raum definiert. Mithilfe ideeller und finanzieller Unterstützung sympathisierender Kommunen, Parteien, Organisationen und einzelner Bundesländer konnten Gedenkstätteninitiativen ihre Arbeit mancherorts verstetigen, Vernetzungstreffen beförderten überregionale Austausch- und Reflexionsprozesse.

Wir wissen nicht, wie sich diese Gedenkstättenlandschaft weiter entwickelt hätte. Mit dem unerwarteten Zusammenbruch der DDR und der deutsch-deutschen Vereinigung veränderte sich die gedächtnispolitische Großwetterlage jedenfalls fundamental. ‚Rückkehr in die Geschichte‘, ‚erwachsene Nation‘ und ‚doppelte Vergangenheit‘ lauteten die Schlagworte des nunmehr einsetzenden historisch-narrativen nation building. In der öffentlichen Debatte wurde in den 1990er Jahren nach wie vor intensiv über deutsche Geschichte, speziell über den ‚richtigen‘ Umgang mit der NS-Vergangenheit verhandelt. Auf staatlicher Ebene entspann sich unterdessen ein völlig neuartiger gedächtnispolitischer Ordnungs- und Regulierungsdiskurs.

In diesem Kontext erfuhren auch NS-Gedenkstätten eine Aufwertung, die in eine dauerhafte staatliche Förderung mündete. Dafür war allerdings in ideeller Hinsicht ein hoher Preis zu zahlen. Zusammen mit Gedenkstätten an das DDR-Unrecht wurden sie in eine nationale Meistererzählung integriert, mit der sich die neue Bundesrepublik ex negativo legitimierte. Im Bericht der zweiten Enquetekommission des Bundestages zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, in deren Rahmen auch eine Gedenkstättenkonzeption vorbereitet werden sollte, wurde „[d]ie Bedeutung von Erinnern und Gedenken für das nationale und demokratische Selbstverständnis der Deutschen“ 1998 schließlich wie folgt beschrieben: „Am Ende des 20. Jahrhunderts müssen die Deutschen mit der Erinnerung an zwei deutsche Diktaturen und ihre Opfer leben. Die Notwendigkeit von Aufarbeitung und Erinnerung an die beiden Diktaturen ist heute Teil des demokratischen Selbstverständnisses im vereinten Deutschland. Die Erinnerung an die beiden Diktaturen, die die Feindschaft gegen Demokratie und Rechtsstaat verbunden hat, schärft das Bewusstsein für den Wert von Freiheit, Recht und Demokratie. Dies, wie die notwendige Aufklärung über die Geschichte der beiden Diktaturen, ist der Kern des antitotalitären Konsenses und der demokratischen Erinnerungskultur der Deutschen.“

Mit der Bundestagsentscheidung für den Bau eines Holocaust-Mahnmals im Berliner Regierungsviertel und dem nahezu gleichzeitigen Inkrafttreten der ersten Gedenkstättenkonzeption des Bundes 1999 ist das Gedächtnis an die NS-Verbrechen Bestandteil einer präskriptiven Gedächtnis- und Identitätspolitik ‚von oben‘ geworden, die naturgemäß nicht auf kontinuierliche ‚Selbstbeunruhigung‘ zielt. Die einstmals völlig anders gemeinte Sinnfigur des historischen Bruchs wurde darin zum Ausgangspunkt für eine nationale Läuterungs- und Erfolgsgeschichte, die durch das Gedächtnis an die DDR zusätzlich beglaubigt werden konnte – war deren Überwindung doch immer schon bundesrepublikanische Raison d’Être gewesen.

NS-Gedenkstätten als gallisches Dorf?

Ich will hier weder bundesrepublikanische Errungenschaften in Sachen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Frage stellen noch die Notwendigkeit eines öffentlichen Gedächtnisses an die DDR bestreiten – wobei ich allerdings meine, dass auch dieses nicht zum Zweck der Gegenwartsaffirmation dienen sollte. Vielmehr geht es mir darum, noch einmal nachdrücklich vor Augen zu führen, dass NS-Gedenkstätten heute in eine national-repräsentative Gedächtnislandschaft eingebunden sind, die historischen Sinn zunehmend entlang einer einigermaßen unterkomplexen Dichotomie von ‚Demokratie‘ und ‚Diktatur‘ organisiert, wobei deutsche Geschichte mehr und mehr auf die ‚Berliner Republik‘ als Happy End orientiert wird.

Ohne, dass das noch auf nennenswerte Kritik gestoßen wäre, wurde 2008 ein Nationales Freiheits- und Einheitsdenkmal in die Gedenkstättenkonzeption (!) aufgenommen. Inmitten der Hauptstadt und unweit des Holocaust-Mahnmals soll es als „Ort der Erinnerung an die positiven Ereignisse der jüngeren deutschen Geschichte“ fungieren. Dabei soll es nicht nur auf 1989/90 verweisen, sondern auch „die freiheitlichen Bewegungen und die Einheitsbestrebungen der vergangenen Jahrhunderte würdigen“. Deutsche Geschichte als jahrhundertelanges, zu guter Letzt erfolgreiches Ringen um Freiheit und Einheit, mit zwei unglücklichen Ausrutschern ins Totalitäre? Die Initiatoren dieses Denkmals haben jahrelang für ihr Projekt gekämpft. Wer ihren engagierten Diskurs kennt, weiß, dass es darin ganz explizit um eine dialektische ‚Aufhebung‘ negativer deutscher Geschichte in den Ereignissen von 1989/90 ging, also um nichts geringeres als das exakte Gegenteil der Adornoschen ‚Heillosigkeit‘.

In Anbetracht dieser neuen alten Sehnsucht nach metaphysischer Heilung und konsensualer Identität, für das das Nationale Freiheits- und Einheitsdenkmal ja nur eines von vielen Symptomen ist, stellt sich die Frage, ob die Geschichte der bundesrepublikanischen NS-Gedenkstätten wirklich die ‚Erfolgsgeschichte‘ ist, als die sie immer wieder dargestellt wird. Oder vielmehr: was hier eigentlich unter ‚Erfolg‘ zu verstehen wäre. Natürlich ist in den letzten 25 Jahren manches verhindert und sehr viel erreicht worden, an erster Stelle die Sicherung und Stabilisierung historischer Tat- und Leidensorte als Orte des Gedenkens und kritischen historischen Lernens, die ja auch vielen Überlebenden ein Anliegen war und ist. Während aber die Akteure und Akteurinnen vor Ort auf deren immer virtuosere Ausgestaltung fokussieren, verschiebt sich ringsum die gedächtnispolitische Tektonik – und es wäre illusorisch, zu glauben, dass man in einem solchen Ambiente bestehen kann, ohne davon affiziert zu werden.

NS-Gedenkstätten können nicht als gallisches Dorf überleben. Wenn sie Orte eines widerspenstigen Gedächtnisses bleiben wollen, das auch gegenwärtige Verhältnisse immer wieder gegen den Strich bürstet und fragend bricht, stehen sie vor der Herausforderung, ein solches Gedächtnis unter veränderten Bedingungen neu zu formulieren. Auch jenseits finanzieller Verteilungskämpfe müssen sie zu einem öffentlich vernehmbaren gesellschaftspolitischen Player werden, der offensiv für die kritisch-reflexive Geschichtskultur eintritt, auf die eine demokratische Gesellschaft angewiesen ist. Nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass ihnen mit den Überlebenden eine wichtige Lobby schwindet, sollten sie dabei auch die Diskussion und das Bündnis mit interessierten ‚Laien‘ im In- und Ausland suchen. Die mögen nicht alle Historiker und Historikerinnen sein und eigensinnige Motive haben. Aber es ist ja gerade das mitunter auch konflikthafte Zusammentreffen unterschiedlicher Erfahrungs- und Erwartungshorizonte und kontroverser Deutungsmuster, in dem Gedächtnis lebendig bleibt.

Über die Autorin

Cornelia Siebeck, Jg. 1975, ist Historikerin.  Sie forscht und publiziert zu gedächtnispolitischen und -kulturellen Fragestellungen. Sie lehrt an der Ruhr-Universität Bochum und der Humboldt-Universität Berlin.

Dieser Text wurde Online und im Printformat erstveröffentlicht im Gedenkstättenrundbrief Nr. 177 (3/2015). Er ist entstanden im Rahmen einer Diskussion über die aktuelle Situation und Entwicklung der NS-Gedenkstätten im Rahmen der bundesweiten Gedenkstättenkonferenz im September 2014.

Wir danken der Autorin und Dr. Thomas Lutz für die Möglichkeit zur Zweitveröffentlichung. In den kommenden beiden Wochen werden wir zwei weitere Debattentexte von Prof. Dr. Habbo Knoch und Dr. Harald Schmid zur selben Thematik veröffentlichen.


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Redaktion (14. April 2015). Unterwegs verloren? NS-Gedenkstätten und ‚kritisches Geschichtsbewusstsein‘. Tagung #erinnern_kontrovers. Abgerufen am 15. März 2025 von https://doi.org/10.58079/ohwb


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