Inklusion – Zu den Ambivalenzen eines Begriffs

Von Susan Wille und Franziska Göpner

Ohne Zweifel war das Herstellen der Volksgemeinschaft ein Prozess sozialer Inklusion, die durch Gleichheitsversprechen, ökonomische Bereicherung und symbolische Anerkennung getragen wurde. Zugleich aber bedeutete Volksgemeinschaft diktatorischen Zwang, Konzentrationslager und Geheime Staatspolizei. (Wildt, 2007, S.12)

„Inklusion“ hat sich seit einigen Jahren zu einem Leitbild pädagogischer Arbeit entwickelt und so auch Diskurse der Gedenkstättenpädagogik zentral geprägt. Inklusion als Idee formuliert das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe und des gleichberechtigten Zugangs von Menschen zu gesellschaftlichen Ressourcen, unabhängig von ihren Voraussetzungen und Zugehörigkeiten.

Mit Blick auf die pädagogische Vermittlung werden unter anderem Fragen der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen, aber auch der grundsätzlichen Zugänglichkeit von Räumen und pädagogischen Angeboten verstanden. Inklusion beschreibt damit ein Ideal der Antidiskriminierungspädagogik. In einer historisch reflektierten Auseinandersetzung und mit Blick auf die Geschichte der nationalsozialistischen Verbrechen, die wesentlich auf einer gesellschaftlichen Exklusion und Verfolgung verschiedener, als „anders“ stigmatisierter Personengruppen begründet war, sollen an dieser Stelle der Begriff der Inklusion und dessen Zusammenwirken mit Exklusionsprozessen kritisch beleuchtet werden. Dabei gehen wir in der historischen Perspektive von einem unmittelbaren Zusammenwirken von Prozessen der Inklusion und der Konstruktion einer nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“ auf der einen Seite und Mechanismen der Exklusion und Verfolgung von Personen und Personengruppen, die als „volksfremd“ bezeichnet worden sind, auf der anderen Seite aus. Diese Darstellung der Gleichzeitigkeit von Inklusion und Exklusion entlang bestimmter Kategorien und Zuschreibungen bietet Anknüpfungspunkte für ein reflektiertes pädagogisches Verständnis der nationalsozialistischen Verfolgungspolitik und ihrer Konsequenzen, wie im Folgenden genauer aufgezeigt werden soll. Es geht hier nicht darum, mit der Kritik am Begriff der „Inklusion“ gegenwärtige Versuche der Einbeziehung gesellschaftlich benachteiligter Gruppen zu disqualifizieren. Vielmehr verfolgt der Beitrag einen begriffsgeschichtlichen und -kritischen Ansatz, der auch für eine pädagogische Vermittlung äußerst produktiv sein kann.

Das (re-)stigmatisierende Sprechen über Opfer
Die historisch-politische Bildungsarbeit an Gedenkstätten ist gekennzeichnet durch einen starken Fokus auf die Betroffenengruppen der nationalsozialistischen Verfolgungs-und Vernichtungspolitik. Im Reden über „Juden und Jüdinnen“, „Asoziale“, „Homosexuelle“ oder als „Zigeuner“ verfolgte Personen zeigt sich unbenommen der Versuch, die Reichweite der nationalsozialistischen Entrechtung und Verfolgung gegen unterschiedliche Personengruppen in ihren je spezifischen Konsequenzen, Gemeinsamkeiten und Differenzen aufzuzeigen. Mit Blick auf die Nachgeschichte der nationalsozialistischen Verbrechen ist mit dem Sprechen über unterschiedliche Opfergruppen aus der Perspektive der Überlebenden weiterhin der Wunsch nach einer offiziellen gesellschaftlichen Anerkennung ihrer Erfahrungen und nach Sichtbarkeit innerhalb eines dominanten erinnerungspolitischen Diskurses verbunden. Dieser Kampf um Anerkennung war und ist häufig ein langer Prozess, wie beispielsweise die jahrelange Debatte um ein Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti_ze und Rom_nja deutlich macht.

Doch die Sichtbarmachung der Komplexität nicht nur der nationalsozialistischen Verfolgungspraxis selbst, sondern auch ihrer Opfer als Individuen ist eng gebunden an die Gefahr einer erneuten (sprachlichen) Stigmatisierung und Diskriminierung. Im Reden über Juden_Jüdinnen, Homosexuelle oder als „Zigeuner“ verfolgter Menschen zeigt sich eine Reproduktion nationalsozialistischer Klassifizierungen. Die so bezeichneten Personen werden auf ihr – häufig durch die nationalsozialistische Verfolgungspolitik erst zugeschriebenes – Merkmal der Verfolgung reduziert. Insbesondere in der pädagogischen Vermittlung sollte jedoch mit solchen Identitätskategorien und -zuschreibungen, sowohl in der historischen Auseinandersetzung als auch mit Blick auf die Teilnehmer_innen von Bildungsangeboten selbst, sensibel umgegangen werden. Daraus ergibt sich die Frage, wie in der historisch-politischen Bildung eine differenzierte Darstellung der nationalsozialistischen Verfolgungspolitik aussehen kann, um dem Anspruch des Sichtbarmachens unterschiedlicher Betroffenengruppen gerecht zu werden, ohne jedoch gleichzeitig diskriminierende Stereotype zu reproduzieren. Wie kann die historische Gleichzeitigkeit von Exklusion und Inklusion transparent gehalten werden, um auch innerhalb der Gedenkstättenpädagogik die methodische Selbstreflexion darüber nicht zu verlieren, dass „Inklusion“ und die völlige Integration des Individuums, wie Adorno den Genozid benannte, unter den Nationalsozialisten unmittelbare eng verwandte Phänomene waren? Der Begriff der nationalsozialistischen, „arischen“ Volksgemeinschaft meint schließlich nichts anderes als ein Gesellschaftsverständnis, das auf der Herstellung einer homogenen Ordnung „erbbiologisch wertvoller“ Deutscher auf der einen Seite und „Gemeinschaftsfremder“ auf der anderen Seite beruht (vgl Wildt, BpB), deren Exklusion in der eliminatorischen Logik der Nationalsozialisten soweit führte, dass sie als „Menschenmaterial“ später erneut völlig in das System integriert wurden: „Der Völkermord ist die absolute Integration, die überall sich vorbereitet, wo Menschen gleichgemacht werden, geschliffen, wie man bei Militär es nannte, bis man sie, Abweichungen vom Begriff ihrer vollkommenen Nichtigkeit, buchstäblich austilgt.“[1]

Mit Blick auf die Gleichzeitigkeit der Mechanismen von Exklusion und Inklusion gesellschaftlicher Gruppen und der Gefahr, die einer Reproduktion der Sprache der Täter_innen innewohnt, soll an dieser Stelle ein Konzept vorgeschlagen werden, das unterschiedliche Kategorien der Verfolgung aufzeigt und systematisiert, ohne jedoch mit expliziten Identitätszuschreibungen einzelner Personen oder Personengruppen zu arbeiten. Dieses Konzept ermöglicht es sowohl, die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgungspolitik in ihren vielfältigen Identitäten wahrzunehmen, wie auch das Zusammenwirkungen und die Dynamiken der Verfolgungspraxis aufzuzeigen. Entlang– auch gegenwärtig noch wirksamer – gesellschaftlicher Differenzkategorien sollen historische Zusammenhänge und deren Auswirkungen deutlich gemacht werden, die über eine Fokussierung auf Opfergruppen hinausgehend die gesamtgesellschaftspolitische Ebene mit einbezieht. Die sozialen Rubriken

  • (Biologische) Herkunft („Rasse“)
  • Arbeit
  • Politische Einstellung
  • Geschlecht
  • Hygiene/Sexualmoral
  • Nationalität
  • Gesundheit
  • Religion

bilden dabei die Grundlage unseres sprachlichen Vermittlungsmodells und sind soziologisch und linguistisch als „Achsen“ von Inklusion und Exklusion zu verstehen. Anknüpfend an diese Kategorien ist es möglich, Normvorstellungen zu thematisieren und die Geschichte rassistischer, antisemitischer, sozialhygienischer und anderer Ideologien darzustellen. Durch das Aufzeigen dieser Metaebenen sollen zunächst die Essentialisierungen und Zuschreibungen der NS-Ideologie verdeutlicht werden, die dem Ziel dienten, Homogenität umzusetzen und Differenzen auszuschalten. Dies ermöglicht es uns, Verfolgungsgründe und deren Zusammenwirken zu thematisieren und darauf aufbauend darzustellen, wie unterschiedliche Elemente und Formen des gesellschaftlichen Ausschlusses zusammengewirkt haben.

So wird beispielsweise an der Verfolgungsgeschichte von Sinti_ze und Rom_nja deutlich, dass diese gesellschaftliche Minderheit sowohl aufgrund rassistischer Zuschreibungen als auch entlang der Kategorien „Arbeit“, „Hygiene“ und „Sexualmoral“ verfolgt und in Konzentrationslager verschleppt worden ist: Die Vorstellungen einer vermeintlichen kollektiven Arbeitsscheue, einer „rassischen“ und geistigen Minderwertigkeit sowie einer gesteigerten oder amoralischen sexuellen Aktivität überlagern sich hier, wie unter anderem an der 800 Personen umfassenden Häftlingsgruppe der sogenannten „ASR-Zigeuner“ in den Lagern des Konzentrationslagers Mittelbau-Dora deutlich wird. Deren Häftlingskleidung war mit dem Kürzel „ASR-Zig.“ gekennzeichnet, was auf die ins Jahr 1938 zurückgehende „Aktion Arbeitsscheu Reich“ verweist, bei der Arbeitslosigkeit, Suchterkrankungen, vermeintliche oder tatsächliche Promiskuität und Sexarbeit ebenso wie das Fehlen eines festen Wohnsitzes zur Inhaftierung führen konnten. Schon im Vorfeld dessen und auf der Grundlage des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14.07.1933 und den Vorstellungen einer Erb- und Volksgesundheit waren Sinti_ze und Rom_nja von Zwangssterilisationen betroffen, unter anderem auf Grundlage der Diagnose „erblicher Schwachsinn“. Am Beispiel dieser Personengruppe zeigt sich das Zusammenwirken verschiedener gesellschaftlicher Kategorien und darauf begründeter Exklusions- und Verfolgungspraktiken wie auch deren sukzessive Verschärfung sehr deutlich. Hier wird besonders deutlich, wie in der pädagogischen Praxis an Gedenkstätten die Gründe der Deportation von Personen und Personengruppen möglichst genau benannt werden sollten, um nicht quasi selbsterklärend bekannte Label wie beispielsweise „Zigeuner“ zu perpetuieren. Im Idealfall können daran anschließend Stereotype dekonstruiert und der Blick von den Opfern hin zur Ideologie der Täter_innen und ihrer Unterstützer_innen gelenkt werden.

Hierzu gehört auch die andere Seite der systematischen und kollektiven Entrechtung: Die Privilegien einer vom Ausschluss und der Ermordung von Millionen Menschen profitierenden Mehrheitsgesellschaft, die in den genannten Bereichen gesellschaftlicher Teilhabe in eine Überlegenheitsposition versetzt wurde, sind spätestens seit Wolfgang Ayaßʼ „Hitlers Volksstaat“ bekannt, lösen aber in der Bildungsarbeit noch immer Widerstände aus. Anhand der dargestellten sprachlichen Vermittlungsversuche kann man die Herstellung der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft und daran anschließender Mehrheitsprivilegien erklären, ohne auf Begriffe wie „arisch“ oder „deutsch“ zurückgreifen zu müssen. Sie bieten uns somit in vielerlei Hinsicht die Möglichkeit, über die Opfer und Täter_innen der nationalsozialistischen Verfolgung zu sprechen und uns gleichzeitig gegen ein essentialisierendes Verständnis ihrer Identitäten zu wenden.

Literatur:
Jens-Christian Wagner, Produktion des Todes. Göttingen, 2001

Michael Wildt, Volksgemeinschaft als Selbstermächtigung, Hamburg 2007

Zu den Autorinnen:
Susan Wille ist seit 2011 pädagogische Mitarbeiterin in der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora und neben ihrer Tätigkeit als Lektorin und Übersetzerin in der gewerkschaftspolitischen Bildungsarbeit tätig. (Kontakt: wille@polifolia.de)

Franziska Göpner ist seit einigen Jahren in der historisch-politischen Bildungsarbeit tätig, zur Zeit u.a. in der Besucher_innenbetreuung der Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen und Trainerin des Weiterbildungsangebotes „Verunsichernde Orte“. (Kontakt: franziska.goepner@googlemail.com)

[1] Theodor W. Adorno, Negative Dialektik. Frankfurt a.M. 1982, S. 355


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Redaktion (8. Juli 2015). Inklusion – Zu den Ambivalenzen eines Begriffs. Tagung #erinnern_kontrovers. Abgerufen am 12. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/ohwq


2 Gedanken zu „Inklusion – Zu den Ambivalenzen eines Begriffs“

  1. Also, mal ganz praktisch gedacht: Sollen Ihre vorgeschlagenen Kategorien (“soziale Rubriken”, den Begriff kannte ich noch nicht) verwendet werden, um die Sprache der Täter nicht verwenden zu müssen? Und wo ist dann der Mehrwert, wenn ich dann doch wieder darauf hinweisen muss, dass Menschen, die so rubriziert wurden, z.B. im KZ so und so bezeichnet wurden?
    Verwirrt und mit Dank für diese Anregung,

    Robert Parzer

    1. Das Modell stellt einen Versuch dar, die Sprache und Kategorisierungen der Täter_innen und damit erneute stigmatisierende und essentialisierende Zuschreibungen und Identitätskonstruktionen zu vermeiden. Gleichzeitig können entlang der Achsen die Strukturen, Dynamiken und Komplexität der NS- Verfolgung und das Zusammenwirken verschiedener Gründe der Verfolgung dargestellt werden, ohne dabei auf (zugeschriebene) Identitätskategorien beschränkt zu bleiben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.