Zur Auseinandersetzung mit Täterschaft in der eigenen Familie

Von Dr. Oliver von Wrochem

Die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und die Erinnerung an seine Verbrechen sind 70 Jahre nach Kriegsende als gesellschaftliche Verpflichtung anerkannt. Erster und Zweiter Weltkrieg werden in den Medien stark thematisiert, „Erinnerungskultur“ ist Teil der schulischen Lehrpläne, Holocaust-Überlebende erhalten eine hohe Aufmerksamkeit, die deutsche Justiz ermittelt gegen noch lebende Nazitäter: soviel öffentliche Aufarbeitung war nie. Zugleich werden Stimmen laut, die diese Aufarbeitung als ritualisiert beschreiben und ein Unbehagen an den Formen der Erinnerungskultur artikulieren. In diesem Zusammenhang wird auf die Diskrepanz zwischen öffentlichem Erinnern und privaten Erzählungen in den Familien hingewiesen: Mit der zunehmenden Kenntnis über NS-Verbrechen wird das Bedürfnis stärker, die eigenen Verwandten als moralisch integer darzustellen und zu schützen, indem sie aus dem historischen Zusammenhang herausgestellt werden (Welzer 2008). Selbst wenn Quellen deutlich belegen, dass Familienangehörige an Verbrechen beteiligt waren, werden sie oft als unbelastet wahrgenommen. Die Überlieferung im privaten Rahmen der Familie ist somit nicht selten unverbunden mit dem öffentlichen Sprechen über die NS-Verbrechen – im Gegensatz zu vielen Nachkommen von NS-Verfolgten schlagen die Nachkommen von Tätern, Mitläufern und Zuschauern nur selten eine Brücke zwischen Familiengeschichte und der Gewaltgeschichte des Nationalsozialismus.

In den familiär tradierten Erinnerungen, vereinfacht gesagt dem Familiengedächtnis, wird vielfach ignoriert, dass auch die eigenen Verwandten einen Teil der Gesellschaft ausgeschlossen, ihrer Verfolgung zugeschaut, und selbst die Deportation und Ermordung eines Großteils davon akzeptiert haben. Selbst Kinder und Enkel von Massenmördern und „Bürokraten des Todes“ finden Mittel und Wege, um das Ausmaß der Beteiligung ihrer Verwandten nicht wahrnehmen zu müssen: Diese werden regelmäßig zu Opfern des NS-Systems erklärt, die nicht anders hätten handeln können.

„Das wichtigste Medium für die Vermittlung von Geschichte ist die Familie und wir – die antifaschistische Generation der Nazi-Kinder – haben uns diese Geschichte rauben lassen. Darum haben wir ein entvölkertes Wissen über die Nazi-Zeit, das sich aus Büchern, TV-Serien und Hollywood-Filmen speist.“ (Schnibben 2014: 69) Mit gravierenden Folgen für das Geschichtsbewusstsein: „Es bleibt aber immer eine Diskrepanz zwischen verordneter, öffentlicher Reue und privater Verdrängung.“ (Ebd.: 73) Dies gilt auch für Enkel von Tätern, Mitläufern und Zuschauern, für die Umfragen zufolge Antisemiten und Täter in der eigenen Familie nur in Ausnahmefällen existieren.

Gleichzeitig ist in Deutschland ein wachsendes Interesse an der Auseinandersetzung mit der eigenen Familiengeschichte erkennbar. Zunehmend erscheinen Bücher von Kindern und Enkeln der Täter zur Rolle ihrer Verwandten im Nationalsozialismus, deren öffentliche Resonanz wiederum die gesellschaftliche und individuelle Beschäftigung mit der familiären Vergangenheit befördert.

Die größere Artikulationsbereitschaft wird gespeist durch die Forschungen der letzten Jahre zu einem breiten Kreis von Tätergruppen, zu nennen sind hier: SS, Geheime Staatspolizei, Eliten der NSDAP und Funktionsträger des Staatsapparates, Wehrmacht, Kriminal- und Ordnungspolizei, Reichsbahn und andere staatliche Institutionen wie städtische Behörden und Verwaltungen sowie privatwirtschaftliche Betriebe. Als Täter gelten alle, die direkt an Verbrechen beteiligt waren oder als „Schreibtischtäter“ wirkten, aber auch jene, die profitierten, zustimmten oder gleichgültig blieben. Untersucht werden zudem Motivation der an Verbrechen Beteiligten sowie Entstehungsbedingungen und Mechanismen der ausgeübten Gewalt, das Schicksal der von dieser Gewalt betroffenen Gruppen und der Umgang mit den Gewaltakteuren nach Kriegsende. Kindern und Enkeln wird auf dieser Grundlage die Bewertung ermöglicht, ob die Handlungen ihrer Verwandten als Verbrechen betrachtet werden können oder müssen.

Die KZ-Gedenkstätte Neuengamme trägt dem Bedürfnis von Kindern und Enkeln Rechnung, sich mit ihrer Familiengeschichte auseinanderzusetzen. Die Seminare bezeugen Gegentendenzen zum gesellschaftlich vorherrschenden gespaltenen Zugang zum Nationalsozialismus bei den Nachkommen von Tätern, Mitläufern und Zuschauern. Dazu erscheinen im Herbst 2015 eine Publikation und ein Dokumentarfilm. Im Tagesseminar „Ein Täter, Opfer, Zuschauer in der Familie?“ (Von Wrochem 2010; Käpernick 2012) werden Informationen zum Umgang mit historischen Dokumenten und Fotografien vermittelt, Möglichkeiten der Recherche in Archiven, Bibliotheken und im Internet sowie aktuelle Literatur zur Thematik vorgestellt und individuelle Beratung geboten. Im Seminar „Ein Täter/eine Täterin in der Familie?“ wird darüber gesprochen, was es heißt, sich auf die Suche nach unliebsamen Wahrheiten zu begeben, was Nachforschungen in der Familie auslösen und wie die Familiengeschichte das eigene Leben prägt. Die TeilnehmerInnen sind dem Spannungsverhältnis ausgesetzt, dass das Unrecht von jenen begangen wurde, denen sie nahe standen, sie treten oft in Distanz zu vorherrschenden Familienerzählungen, in denen die familiäre Vergangenheit abgewehrt bzw. ignoriert wird, sie artikulieren Loyalitätskonflikte, die mit der Anerkennung der Schuld ihrer Angehörigen einhergehen, innerfamiliäre Verwerfungen, Kontaktabbrüche und das Erlebnis der Unfähigkeit ihrer Täterverwandten zu Reue.

Familiäre und gesellschaftliche Folgewirkungen von Täterschaft verdienen unsere Aufmerksamkeit, haben sie doch einen hohen Erklärungswert für gesellschaftliche Prozesse. „[…] kein Geschichtsbuch, kein Film, keine Veranstaltung und keine Ausstellung werden zur Aufklärung führen, wenn wir nicht den persönlichen Bezug erkennen.“ Senft 2012: 342f) In unserer Gesellschaft leben auch in Zeiten zunehmender Migration immer noch zahlreiche Nachkommen von Tätern, Mitläufern und Zuschauern. Wird die Gewaltgeschichte des Nationalsozialismus für diese – wie für viele Nachkommen von NS-Verfolgten – Teil der eigenen Familiengeschichte, kann möglicherweise der gesellschaftlich vorherrschende Spalt zwischen öffentlichem Erinnern und privater Verdrängung verringert werden.

Literatur

Thomas Käpernick, Seminarreihe „Ein Täter in der Familie? In: Wehrmacht und KZ-System, hrsg. von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland, Bd. 13), Bremen 2012.

Liliane Opher-Cohn u.a (Hg.),Das Ende der Sprachlosigkeit. Auswirkungen traumatischer Holocaust-Erfahrungen über mehrere Generationen: Vorwort der Herausgeber, 2. erweiterte Aufl., Gießen 2000, S. 7.

Alexandra Senfft, Schweigen tut weh. Eine deutsche Familiengeschichte, 3. Aufl., Berlin 2012, S. 342 f.

Oliver von Wrochem, Ein Täter in der Familie? Ein Seminarangebot der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, in: Informationen Nr. 72, Jg. 35 (2010), S. 32-36.

Harald Welzer, Collateral Damage of History Education: National Socialism and the Holocaust in German Family Memory, in: social research 75, Heft 1 (2008), S. 287-314.

Über den Autor

Dr. Oliver von Wrochem ist Historiker und seit 2009 Leiter des Studienzentrums der KZ-Gedenkstätte Neuengamme.


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Redaktion (26. März 2015). Zur Auseinandersetzung mit Täterschaft in der eigenen Familie. Tagung #erinnern_kontrovers. Abgerufen am 15. März 2025 von https://doi.org/10.58079/ohw8


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