Überlegungen zu heutigen Perspektiven auf nationalsozialistische Täterinnen und Täter

Von Sarah Kleinmann

Ich möchte im Folgenden einige Überlegungen zu heutigen Perspektiven auf nationalsozialistische Täterinnen und Tätern teilen.

Zunächst und erstens ist die Formulierung “nationalsozialistische Täterinnen und Täter” allerdings sehr weit, und somit auch relativ unkonkret. Die historische Situation war komplex, es gab diverse Formen von Verbrechensbeteiligung zu unterschiedlichen Zeitpunkten an verschiedenen Orten Europas. Spricht man im Plural von “nationalsozialistischen Täterinnen und Tätern”, so sind damit theoretisch heterogene Akteurinnen und Akteure verschiedenen Alters, Geschlechts und sozialen Hintergrunds bezeichnet, die in unterschiedlicher Funktion auf verschiedenen Hierarchieebenen handelten.

Weiterhin ist der Begriff “Täterin” bzw. “Täter” dem juristischen Denken bzw. dem Strafrecht entlehnt. Wolf Kaiser hat im Jahr 2012 im Gedenkstätten Rundbrief darauf hingewiesen, dass es für Zwecke der historisch-politischen Bildung jedoch sinnvoll sein kann, auch Akteurinnen und Akteure unter den Begriff zu fassen, die im Nationalsozialismus Verbrechen verantworteten und ermöglichten, ohne damit nach 1945 im Bereich strafrechtlicher Relevanz gewesen zu sein. Allerdings geht damit die Schwierigkeit einher, auf die beispielsweise auch schon Michael Wildt 2005 im Nachwort zur Monografie von Katrin Himmler hingewiesen hat: dass man nämlich nichts mehr erklärt, wenn man den Begriff zu weit ausdehnt. Zudem fungiert der Begriff “NS-Täterin” bzw. “NS-Täter” in der Gegenwart auch als Distanzierungskategorie, die die Möglichkeit eröffnet, die eigene Familiengeschichte oder (eigene) menschenverachtende Einstellungen im Hier und Jetzt, sowie Strukturen, Rahmenbedingungen und Prozesse aus dem Blick zu verlieren.

Zweitens wurde bekanntermaßen die Mehrheit der NS-Täterinnen und NS-Täter nach 1945 juristisch nicht belangt und gesellschaftlich gut integriert. Viele konnten Karriere machen – zum Teil im (vor allem west-)deutschen Staatsdienst – oder zumindest unbehelligt ihr Auskommen sichern. Etliche publizierten rechtfertigende Texte zum Nationalsozialismus, und sammelten sich in neuen Organisationen der extremen und neonazistischen Rechten. Die überwiegende Mehrheit der NS-Täterinnen und NS-Täter lebt heute nicht mehr. Auch dadurch sind sie mittlerweile kaum noch Mitgestaltende der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse, in denen wir leben, sondern vielmehr fast ausschließlich Gegenstand der erinnernden und bildenden Reflexion sowie der historischen und sozialpsychologischen Forschung. Obwohl es allerdings mittlerweile zu Ausdifferenzierungen und Erweiterungen dieser Forschung kam, durch die vor allem die Heterogenität und “Normalität” (ein heikler Begriff) der NS-Täterinnen und NS-Täter deutlich wurde, und obwohl es in der erinnerungskulturellen Wahrnehmung Öffnungen gab (beispielsweise durch die Wehrmachtsausstellung), sind gesellschaftlich noch immer Vorstellungen bedeutend, denen zufolge NS-Täterinnen und NS-Täter die vollkommen Anderen waren, vor allem entweder eigeninitiativ und extrem brutal Handelnde (“Bestien”) oder hilflose Gehorchende ohne Handlungsspielräume (“Befehlsempfänger”). So hat Ines Brachmann beispielsweise 2014 im Gedenkstätten Rundbrief dargelegt, dass viele Besucherinnen und Besucher genau diese Bilder in die KZ-Gedenkstätte Mauthausen mitbrächten.

Die Perspektive auf NS-Täterinnen und NS-Tätern ist also oftmals bestimmt von Unkenntnis und einer spezifischen Form der Abgrenzung, in der sie aus der umgebenden Gesellschaft exkludiert sind. Dazu kommt, dass die Verbrechensbeteiligung von Frauen noch immer kaum wahrgenommen wird. Analog dazu sind weibliche Angehörige der heutigen extremen und neonazistischen Rechten ebenfalls in der öffentlichen Wahrnehmung unterrepräsentiert. Doch auch unter den NS-Tätern werden manche Gruppen nach wie vor selten thematisiert, zum Beispiel die an den “Euthanasie”-Morden beteiligten Krankenpfleger. Daneben gibt es auch häufig überhaupt keine Perspektive auf NS-Täterinnen und NS-Täter: Nicht-Wissen-Wollen und Gedankenlosigkeit sind hier bestimmend, trotz des staatlichen Bekenntnisses zur Verantwortung für die nationalsozialistischen Verbrechen und trotz sämtlicher Bemühungen der historisch-politischen Bildung.

Drittens können Erinnerung, Forschung und historische Bildung zu NS-Täterinnen und NS-Tätern ein kritisches Verständnis des Nationalsozialismus ermöglichen. Sie können aber auch das Verständnis von Akteurinnen und Akteuren der Gegenwart befruchten, die nationalsozialistisches Gedankengut konservieren und propagieren. Exemplarisch für dieselben sei auf den “NSU” hingewiesen, der sich nicht zufällig “Nationalsozialistischer Untergrund” nannte, oder auf die symbolische Unterstützung, die das NPD-Bundesvorstandsmitglied Thomas Wulff und die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck dem früheren SS-Mann Oskar Gröning zu Beginn seines Prozess angedeihen ließen. Das Verständnis von solchen Akteurinnen und Akteuren der Gegenwart, das auch Grundlage für Prävention ist, könnte zum Beispiel profitieren von Erkenntnissen zur Heterogenität der historischen Akteurinnen und Akteure (denn heutige Neonazis werden häufig ausschließlich als ungebildete und abgehängte Wohlstandsverlierer bestimmt, die nicht entscheiden könnten, ob sie anderen Gewalt antun). Die NS-Täterinnen und NS-Täter zu heutigen Neonazis und zu heutigen menschenverachtenden Einstellungen, darüber hinaus womöglich auch zu uns selbst und zu unseren Familiengeschichten ins Verhältnis zu setzen, kann vielleicht in mancher Hinsicht auch aufschlussreicher sein, als zu anderen “Staatsverbrechen, Kriegen und Konflikten der Gegenwart”, wie es Harald Schmid auf diesem Blog überlegt. Wichtig ist allerdings, nicht umstandslos vom Lernen aus NS-Täterinnen und NS-Tätern auszugehen. Niemand hat gemordet (und niemand ist gestorben), damit wir heute etwas lernen können, zum Beispiel über Demokratie. Und ebenso wenig sind die Verhältnisse und Akteurinnen sowie Akteure von heute identisch mit denen von damals.

Viertens sind Ausstellungen gegenwärtig zentrale Orte des erinnernden und bildenden Umgangs mit NS-Täterinnen und NS-Tätern. Andere relevante Medien, in denen Vorstellungen von NS-Täterinnen und NS-Tätern generiert und transportiert werden, sind beispielsweise Spielfilme (wie z.B. Der Untergang) oder Romane (wie z.B. Der Vorleser). Ausstellungen genießen jedoch eine besondere Autorität in der Geschichtsdarstellung. So ist Besuchenden oftmals nicht ersichtlich, dass das Gezeigte Resultat einer Auswahl ist.

Seit etwa zwanzig Jahren ist das museale Zeigen von NS-Täterinnen und NS-Tätern, insbesondere die Frage, welche Aussagen vermittelt werden, zunehmend Thema wissenschaftlicher und ausstellungspraktischer Überlegungen. Diese wissenschaftlichen und ausstellungspraktischen Überlegungen kommen maßgeblich aus dem Gedenkstättenbereich bzw. von denjenigen Institutionen, die sich heute an ehemaligen Tatorten bzw. Inszenierungs- und Verwaltungsorten des Nationalsozialismus befinden. Hier sind die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück und die KZ-Gedenkstätte Neuengamme zu nennen, die beide eigenständige Ausstellungen zum ehemaligen SS-Lagerpersonal zeigen, oder die Erinnerungs- und Gedenkstätte Wewelsburg. Daneben wurde beispielsweise von Christine Eckel, Jana Jelitzki und Mirko Wetzel sowie Thomas Lutz die Darstellung von NS-Täterinnen und NS-Tätern in den Ausstellungen von Gedenkstätten untersucht.

Diese Überlegungen stehen im Kontrast zur weiteren Landschaft der (zeithistorischen) Museen, die diesbezüglich eher am Anfang zu stehen scheinen. So hieß es im Jahr 2013 in der Ankündigung der Herbsttagung des Brandenburgischen Museumsverbandes sogar, der Nationalsozialismus überhaupt sei “in vielen Museen in Ostdeutschland immer noch ein Randthema.” Dass die Problematik des Zeigens von NS-Täterinnen und NS-Tätern in den Ausstellungen von Gedenkstätten und Dokumentationszentren besonders verdichtet ist, liegt auf der Hand. Dennoch scheint es, als kursiere die Vorstellung, dass nur an diesen Orten die Frage nach der Darstellung von NS-Täterinnen und NS-Tätern von (besonderer) Relevanz sei. Die Erkenntnisse aus dem Gedenkstättenbereich, wie beispielsweise, dass für das museale Zeigen von NS-Täterinnen und NS-Tätern die Kontextualisierung mit der Darstellung von Betroffenen und Opfern der Verfolgung und Ermordung und eine Vermeidung von Faszinationsangeboten zentral sind oder dass das Zeigen von Heterogenität und Normalität der NS-Täterinnen und NS-Täter populären Vorstellungen von “Bestien” und “Befehlsempfängern” neue, andere Impulse entgegensetzen kann, sind meines Erachtens jedoch auch für andere Ausstellungen zur Thematik relevant.

Fünftens existieren bis heute nationalsozialistische Vorstellungen von Täterinnen und Tätern im bundesdeutschen Strafrecht, denn die Vorschriften des Strafgesetzbuches über Mord und Totschlag sind im Jahr 1941 entstanden. Sie sind völkisch grundiert und implizieren eine zum Morden determinierte Persönlichkeit. Es ist zu fragen, ob es Auswirkungen dieser NS-Kontinuität auf unsere heutige Perspektive auf NS-Täterinnen und NS-Täter gibt. Eine Auswirkung könnte eine Tendenz zur Essentialisierung sein, die gesellschaftliche und politische Bedingungen, das Werden und Entstehen der NS-Täterinnen und NS-Täter, vernachlässigt.

Zur Autorin
Sarah Kleinmann M.A., hat Empirische Kulturwissenschaft, Politikwissenschaft sowie Neuere und neueste Geschichte studiert und promoviert an der Universität Tübingen im Fachbereich Empirische Kulturwissenschaften.


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