#Vortrag: Auf der Suche nach einer inklusiven Erinnerungskultur

Von Prof. Dr. Martin Lücke

Vortrag von Martin Lücke: Auf der Suche nach einer inklusiven Erinnerungskultur from Agentur Bildung on Vimeo.(Standbild Fotograf: Karl-Reinhold Fiebak)

Meine sehr verehrten Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Blank, sehr geehrter Herr Possekel,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wer die Debatten der vergangenen zwölf Monate wahrgenommen hat, die oder der kann schnell auf die Idee kommen: so viel erinnert wie in diesen Tagen hat sich unsere Gesellschaft selten.

In einem beachtlichen Gedenkmarathon hat sich fast ganz Europa zuerst an den Beginn, mancherorts sogar an den Ausbruch des Ersten Weltkriegs erinnert – und dann an das Ende des Zweiten. Skurriler Höhepunkt: Otto von Bismarck, jener Eisen-und-Blut-Kanzler des 19. Jahrhunderts, bekam vom Bundespräsidenten zum zweihundertsten Geburtstag eine Briefmarke geschenkt, und das Staatsoberhaupt schwärmte:

„Beispielhaft ist Bismarcks Energie, sein politischer Wille und seine Leidenschaft, sich so wesentlichen Fragen seiner Zeit zu stellen. Beispielhaft seine Fähigkeit, den richtigen Moment abwarten zu können, beispielhaft auch seine Entschlusskraft und seine Standhaftigkeit […] Wir stehen heute vor ähnlichen großen Fragen. Unsere Antworten werden andere sein. Aber den Mut, sich mit Tatkraft und Optimismus diesen Herausforderungen zu stellen, den können wir von ihm lernen.“

In der Tat: Wir stehen heute vor großen Fragen (ich glaube aber, jede Gesellschaft tut das zu fast jedem historischen Zeitpunkt), zum Beispiel:

  • Wie gehen wir mit Flüchtlingen um? Ihre Zahl wächst, die Anzahl von Lösungsvorschlägen, um sich ihrer Situation anzunehmen, wächst nicht.
  • Ist der Prozess der europäischen Integration vielleicht doch umkehrbar? Gilt das gleiche für den Frieden in Europa?
  • In welcher Gesellschaft wollen wir leben, wie gehen wir mit Vielfalt und Diversität um?
  • Wann werden endlich alle satt? Und wie werden und müssen wir in postkapitalistischen Zeiten wirtschaften? Immerhin sind sich die kritischen Wirtschaftswissenschaften darin einig, dass inzwischen eine Periode des Proto-Postkapitalismus angebrochen ist. Ob sich ein solches kritisches Nachdenken auch auf die Lösung globaler ökonomischer Ungleichheiten auswirken wird, steht noch aus.

[Das alles, Eingeweihte werden es wissen, waren Beispiele für geplante Längsschnittthemen des neuen Berliner Rahmenlehrplans für Geschichte. Der Widerstand des Verbandes der Geschichtslehrer in Berlin gegen eine solche vermeintlich politisch motivierte Themensetzung hat jedoch dazu geführt, dass höchstwahrscheinlich eine Rückkehr zum streng chronologischen Geschichtsunterricht immer schön der Reihe nach stattfindet.]

Als Historiker und Geschichtsdidaktiker frage ich mich: Wie kann in unserer heterogenen Gegenwartsgesellschaft Erinnerungskultur aussehen und vor welchen Herausforderungen steht sie?

Otto von Bismarck eine Briefmarke zu schenken, reicht jedenfalls nicht aus. Öffentliche Gedenkrituale richten sich jedoch noch immer fast ausschließlich an staatlichen Bedürfnissen aus, feiern und betrauern meist staatliche Zäsuren oder das Leben und Wirken von vermeintlich großen Männern. Damit stabilisieren sie das Nationale als hegemonialen Gedenkrahmen und wirken in modernen Wanderungsgesellschaften exkludierend.

Dazu lohnt sich ein Blick auf eine Rede des Bundespräsidenten, diesmal am 21. März im Museum Lugar de la Memoria in Peru:

„Es geht mir darum, Ihnen zu zeigen: Unsere Erfahrung hat unsere Nation nicht kaputt gemacht, sondern gestärkt. Und ich wünsche mir einen weiteren Austausch zwischen Peru und Deutschland in diesen Fragen. Lassen Sie uns gemeinsam diskutieren, wie […] man es schafft, zuerst die Fakten und damit die Wahrheit auf den Tisch des Hauses zu bringen. Und dann auf der Ebene dieser Fakten einen manchmal schonungslosen, aber letztendlich doch befriedigenden Diskurs in Gang zu setzen.

Wir Deutsche wollen da an Ihre Seite treten. In genau derselben Weise, wie wir Ihnen zur Seite stehen, wenn es darum geht, Infrastruktur zu stärken oder die Staatlichkeit zu verbessern oder die Rechtsordnung sicherer zu machen. All das sind Ebenen der Begegnung, die ich für wichtig und schön halte. Aber es gibt auch eine Begegnung der gebrannten Kinder. Und wenn die bei ihrer wirklichen Wirklichkeit bleiben, dann gibt es Zukunft aus Wahrheit.“

Was erkennt man in dieser Rede, die einen Ausdruck von hegemonialer Erinnerungskultur darstellt?

  • Die Bundesrepublik ist in ihrer Gegenwart wirklich sehr zufrieden mit ihrer Art und Weis des Erinnerns, insbesondere wenn die eigene Geschichte erinnert wird.
  • Diese eigene Geschichte ist noch immer die Geschichte einer Nation, nicht die Geschichte der widerspenstigen und eigen-sinnigen Menschen, die in dieser Nation gelitten und gehandelt haben.
  • Es scheint und gelungen zu sein, aus der Geschichte gelernt zu haben, vor allem aus der Geschichte des Nationalsozialismus, und zwar positiv gelernt. Wir scheinen heute in der besten aller erinnerungskulturellen Welten zu leben.
  • Historische Erfahrung und Erinnern sind machtvolle Ressourcen im politischen Diskurs – sie helfen in diesem Fall sogar dabei, Rechtsordnungen zu exportieren und wirtschaftlich viel versprechenden Infrastrukturprojekten einen kulturellen Kitt zu geben.
  • Zudem steckt ein positivistisches Geschichtsverständnis hinter solchen Aussagen, es wird von Wahrheit und Fakten gesprochen, statt von Deutungen und Aushandeln – keine Freude für all diejenigen, die sich mit Erinnern und Geschichte in der Bildung befassen.

Wenn wir dem Bundespräsidenten glauben: „Unsere Erfahrung hat unsere Nation nicht kaputt gemacht, sondern gestärkt“, dann mag der Aspekt der Stärke vielleicht zutreffen. Gleichzeitig hat ein dermaßen sicheres Wissen darüber, dass wir schon dass Richtige aus der Geschichte gelernt haben, uns offenbar zugleich blind gemacht, und zwar blind beim Erkennen gegenwärtiger Formen des Rechtsextremismus. In keiner der Gedenkreden dieser Tage ist zum Beispiel von den vorsichtig vom Bundesministerium des Innern im Jahr 2012 auf die Zahl von 58 geschätzten Opfern rechter Gewalt in der Bundesrepublik seit 1990 die Rede.

Ich möchte vorschlagen, Ansätze und Ansprüche von Inklusion konstitutiv in Erinnerungskultur einzubauen. Das wird – so die These – Möglichkeiten bieten, postnationale und postintegrative Perspektiven für ein Nachdenken nach neuen Umrissen von Erinnerungskultur zu öffnen – und kann die Möglichkeit bieten, jenseits von Sehnsüchten nach shared memories ein Erinnern anzubahnen, in dem auch conflicting memories ihren Platz haben.

Dabei möchte ich einen weiten Inklusionsbegriff verwenden, der sich nicht ausschließlich auf die Kategorie der so genannten körperlichen und geistigen Behinderung bezieht.

Inklusion wird hier nach Andreas Hinz verstanden als ein „allgemeinpädagogische[r] Ansatz, der auf der Basis von Bürgerrechten argumentiert, sich gegen jede gesellschaftliche Marginalisierung wendet und somit allen Menschen das gleiche volle Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe ungeachtet ihrer persönlichen Unterstützungsbedürfnisse zugesichert sehen will. […] damit wird dem Verständnis der Inklusion entsprechend jeder Mensch als selbstverständliches Mitglied der Gemeinschaft anerkannt.“ (Hinz 2006, S. 97)

Wenn wir nun der Frage nachgehen, wie eine Erinnerungskultur aussehen kann, die ein solches Paradigma integriert, so ist zunächst noch einmal ein etwas genauerer definitorischer Blick auf den Begriff der Erinnerungskultur notwendig.

Christoph Cornelißen führt hierzu aus:

“Obwohl der Begriff „Erinnerungskultur” erst seit den 1990er-Jahren Einzug in die Wissenschaftssprache gefunden hat, ist er inzwischen ein Leitbegriff der modernen Kulturgeschichtsforschung. Während er in einem engen Begriffsverständnis als lockerer Sammelbegriff „für die Gesamtheit des nicht spezifisch wissenschaftlichen Gebrauchs der Geschichte in der Öffentlichkeit – mit den verschiedensten Mitteln und für die verschiedensten Zwecke” definiert wird, erscheint es aufgrund der Forschungsentwicklung der vergangenen zwei Jahrzehnte insgesamt sinnvoller, „Erinnerungskultur” als einen formalen Oberbegriff für alle denkbaren Formen der bewussten Erinnerung an historische Ereignisse, Persönlichkeiten und Prozesse zu verstehen, seien sie ästhetischer, politischer oder kognitiver Natur.

Der Begriff umschließt mithin neben Formen des ahistorischen oder sogar antihistorischen kollektiven Gedächtnisses alle anderen Repräsentationsmodi von Geschichte, darunter den geschichtswissenschaftlichen Diskurs sowie die nur „privaten” Erinnerungen, jedenfalls soweit sie in der Öffentlichkeit Spuren hinterlassen haben. Als Träger dieser Kultur treten Individuen, soziale Gruppen oder sogar Nationen in Erscheinung, teilweise in Übereinstimmung miteinander, teilweise aber auch in einem konfliktreichen Gegeneinander.”

Es soll also darum gehen, „alle denkbaren Formen der bewussten Erinnerung an historische Ereignisse, Persönlichkeiten und Prozesse zu verstehen, seien sie ästhetischer, politischer oder kognitiver Natur.“

Kultur, das wissen wir, entsteht, wenn Menschen gemeinsam den Versuch unternehmen, Sinn zu bilden, und indem sie Wirklichkeiten mit Bedeutung versehen. Nach Cornelißen sind die Träger dieses Aushandlungsprozesses “Individuen, soziale Gruppen oder sogar Nationen (…) teilweise in Übereinstimmung miteinander, teilweise aber auch in einem konfliktreichen Gegeneinander.”

Es darf also durchaus konfliktreich zugehen, wenn Einzelne oder Kollektive sich Erinnern und vergangene Wirklichkeiten in unserer Gegenwart mit Sinn versehen. Hier können also – das ist im Konzept der Erinnerungskultur immer mitgedacht – conflicting memories genauso entstehen wie divided memories oder shared memories.

Verknüpft man diese Begriffsarbeit mit dem Anspruch von Inklusion, so bekommt Erinnerungskultur einen Zweck, eine konkrete normative Dimension.

Denn der Anspruch auf Inklusion richtet „sich gegen jede gesellschaftliche Marginalisierung“ und versichert „somit allen Menschen das gleiche volle Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe ungeachtet ihrer persönlichen Unterstützungsbedürfnisse.“

Das ist eine Herausforderung – von allen Akteur_innen für die akademische Geschichtswissenschaft vielleicht am allermeisten, denn das bedeutet:

  • Inklusive Erinnerungskultur zeigt auf, wer sich an wen erinnert und zu welchem politischen Zweck. Auf diese Weise wird Erinnerung als Mittel von Herrschaft sichtbar. Hier geht es dann um Herrschaftskritik
  • Sie zeigt auf, wer beim Erinnern marginalisiert wird, oder noch genauer: wer vergessen wird – und deshalb in unserer so historisch überbordenden Gegenwartsgesellschaft gar nicht erst über die Ressource von Geschichte verfügen darf. Hier geht es um die Sichtbarmachung des Vergessenen.
  • Sie fordert, dass die Teilhabe an Geschichte für alle möglich sein muss – weil Geschichte (gerade das zeigt die Rede von Joachim Gauck) zu einer mächtigen Ressource geworden ist, die als kultureller Kitt unser Machtgefüge absichert. Inklusive Erinnerungskultur fordert also Empowerment durch Erinnern und Geschichte gerade für die Machtlosen.

Inklusive Erinnerungskultur heißt dann in jedem Fall, dass es nicht nur darum gehen kann, alle und jeden/jede auf ihre und seine Weise in bisherige Geschichtserzählungen zu integrieren. Das wäre bloß eine integrative Erinnerungskultur, die sich dem Ziel verschreibt, aus divided memories shared memories zu machen. Inklusive Errinnerungskultur würde sich dem Ziel verschreiben, eine Erinnerungslandschaft zuzulassen, in der conflicting memories ausgehandelt werden.

Eine inklusive Geschichtskultur fragt aber außerdem nach neuen Geschichten, mit denen sich Marginalisierte, also auch die viel zitierten Subalternen, einen Geltungsstatus als historische Subjekte erkämpfen können, und mit denen sie außerdem ihren sozialen Bewegungen, ihren Kollektiven (auch jenseits eines nationalen Referenzrahmens) die Wirkungsmacht als historische Institutionen zuweisen. Und sie fragt nicht nur nach solchen Geschichten, sie erzählt sie dann auch und bringt sie in den machtvollen Diskurs der Gesellschaft ein.

Aus meiner Sicht hat eine inklusive Erinnerungskultur also drei konstitutive Elemente:

Herrschaftskritik, Sichtbarmachung des Vergessenen, Empowerment.

Hierzu möchte ich konkrete Beispiele angeben, die sich – mal ganz explizit und mal implizit mit dem Erinnern an den Nationalsozialismus beschäftigen.

Beispiel 1:
Zurecht wurde in den vergangenen Monaten gefordert, dass sich ‚die Türkei’ (bei aller Zweifelhaftigkeit eines solchen Singulars) auch an den Genozid an den Armeniern zu erinnern habe. Sie alle können sich an die Debatten dazu erinnern, und auch daran, dass Vertreter_innen bundesdeutscher Politik recht lange gebraucht haben, um das Wort „Genozid“ in den Mund zu nehmen.

Als das dann dennoch geschah, kommentierte die Journalistin Monika Wagner vom WDR am 23. April 2015 in der Tagessschau:

„Komisch ist nur eins: Wenn es um deutsche Kolonialvergangenheit geht, verhalten wir uns nicht anders als die Türkei. Da gab es doch zehn Jahre vor dem Massenmord an den Armeniern den Massenmord an den Herero. (…) Auf keinen Fall will die Bundesregierung das bis heute als Völkermord bezeichnen.“

 

Wenn das Gedenken an den Genozid an den Herero Teil einer inklusiven Erinnerungskultur wäre, könnten die vergessenen Opfer deutscher Kolonialpolitik sichtbar gemacht werden. Für die Nachfahren der Opfer böte eine solche Inklusion der Erinnerung tatsächlich die Möglichkeit vom Empowerment – ganz banal materiell durch den Anspruch auf Entschädigung. Aber auch darüber hinaus könnten die Nachfahren dieses Genozids, des ersten im 20. Jahrhunderts, von Geschichte als kultureller Ressource profitieren – zu geschichtsmächtigen Subjekten in einer bundesdeutschen Erinnerungskultur werden. Es wäre dann in Museen und Schulbüchern die Geschichte eines Genozids mehr zu erzählen.

Herrschaftskritisch wäre eine solche inklusive Erinnerungskultur, indem die bundesdeutsche Gesellschaft konsequent daraufhin befragt werden könnte, was es mit gegenwärtigen Rassismen in unserer Gesellschaft zu tun hat, wenn der Genozid an den Herero verschwiegen – oder besser noch – vergessen wird.

Im Eröffnungspanel der Tagung „Erinnern lernen – Lernen durch Erinnern“ der Bundeszentrale für politische Bildung Ende April dieses Jahres in Berlin wurde übrigens vpon den vier weißen Panellisten sehr deutlich die Notwendigkeit angemahnt, den Genozid an den Armeniern auch als solchen zu bezeichnen – während jender an den Herero unerwähnt blieb.

 

Beispiel 2: (vielleicht eine Erfolgsgeschichte?)
Schauen Sie sich dieses Ausstellungsplakat an, das die Kulturstaatsministerin Monika Grütters bei ihren Presserundgang durch die Ausstellung am 26. Juni übrigens „irritierend“ fand. Es handelt sich um das Plakat aktuellen der gemeinsamen Ausstellung „Homosexualität_en des Deutschen Historischen Museums und des Schwulen Museums*.

Monika Grütters sage bei ihren Ausstellungsrundgang außerdem:

„Diese Ausstellung ist ein schönes Beispiel dafür, dass Museen eben nicht nur Orte des Sammelns und Bewahrens sind, sondern mit ihrer Arbeit zur Verständigung darüber beitragen, wie wir leben wollen. Die Ausstellung ordnet die aktuelle Debatte über die rechtliche Gleichstellung Homosexueller in die historischen Zusammenhänge ein, die unter anderem von Diskriminierung und Stigmatisierung geprägt waren. Sie führt uns damit vor Augen: Die Vielfalt, die nur in Freiheit gedeihen kann, ist eine Bereicherung für uns alle! Das erleben wir gerade in einer Stadt wie Berlin, die ihre Lebensqualität und ihre Anziehungskraft nicht zuletzt ihrer Offenheit – der Liebe zum ‚leben und leben lassen‘ – verdankt.“

Das ist bestimmt nett gemeint – aber wird hier nicht in der Interpretation der Ministerin der Versuch unternommen, die Geschichten des Handelns und Leidens homosexueller Menschen in die Meistererzählung der erfolgsverwöhnten Bundesrepublik zu integrieren? Geht es in Äußerungen wie dieser nicht vielmehr um ein Erinnern, das unsere Gegenwart, die sich durch Vielfalt und Freiheit auszeichnen soll, wieder einmal als die beste aller geschichtskulturellen Welten entwirft?

Vielleicht zeigen diese Äußerungen von Monika Grütters, dass es der Geschichte der Homosexualitäten gelungen ist, Teil einer integrativen Erinnerungskultur der Bundesrepublik zu werden.

Kennzeichen einer inklusiven Erinnerungskultur könnte im Gegenzug sein, dass nicht nur an das Leid und die Verfolgung von Homosexuellen im Nationalsozialismus gedacht wird, sondern dass die Bundesrepublik sich auch endlich an diejenigen Homosexuellen erinnert, die sie selbst bis zum Jahr 1994 verfolgt, diskriminiert und marginalisiert hat.

Während die doppelte Ausstellung im Deutschen Historischen Museum und im Schwulen Museum* dieses Thema zwar keineswegs verschweigt, spricht die Ministerin in ihrer Eröffnung nicht davon.

Genauso schweigt auch die Gedenktafel im Berliner Tiergarten zum Thema. Hier heißt es:

„Lange Zeit blieben die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus aus der Gedenkkultur ausgeschlossen – in der Bundesrepublik wie in der DDR. Hier wie dort wurden Schwule weiter strafrechtlich verfolgt. In der Bundesrepublik Deutschland galt der § 175 unverändert bis 1969 fort.

Aus seiner Geschichte heraus hat Deutschland eine besondere Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen gegenüber Schwulen und Lesben entschieden entgegenzutreten. In vielen Teilen der Welt werden Menschen wegen ihrer sexuellen Identität heute noch verfolgt, ist homosexuelle Liebe strafbar und kann ein Kuss Gefahr bedeuten.“

Hier unternimmt die Bundesrepublik als Verfasserin der Gedenktafel den Versuch, die confliciting memories an die Opfer aus eigener Verantwortung mindestens zu bagatellisieren, und in den Grundkonsens einer hegemonialen Erinnerungskultur zu integrieren. Also auch hier: eine integrative und nicht eine inklusive Erinnerungskultur.

Wie können weitere Beispiele einer inklusiven Erinnerungskultur aussehen? Was gibt es als best practice?

Viel davon wird auf dieser Tagung präsentiert. Es gibt weitere Beispiele:

  • Das T4-Denkmal im Berliner Tiergarten, das auch durch Sprachverwendung inklusiv ist.
  • Die Erinnerungsbemühungen um die Haftanstalt Rummelsburg.
  • Das Lernportal „zwischentoene.info“, das vom Georg-Eckert-Institut in Braunschweig aufgebaut wurde, und das sich bemüht, Geschichte gerade für die Schule so aufzubereiten, dass auch das Erinnern von Personen mit so genanntem Migrationshintergrund ernst genommen wird. Hier geht es ganz explizit um das Aushandeln von conflicting und von shared memories – konkret im Geschichtsunterricht.
  • Oder auch das „Archiv der anderen Erinnerungen“, das die Bundestiftung Magnus Hirschfeld aufbaut und das lebensgeschichtliche Interviews von LSBTIQ-Menschen bereit stellt. Hier wird ganz deutlich am Festbeton einer Heteronormativität des Erinnerns gekratzt.

Auf der Suche nach einer inklusiven Erinnerungskultur kann es aber nicht nur darum gehen, solche überzeugenden Beispiele zu finden, sondern den Blick darauf zu richten, welche Bedeutung solche Träger des Erinnerns in unserer Gegenwartskultur tatsächlich einnehmen.

Die Verführung ist groß, dass eine hegemoniale integrative Geschichtskultur solche Träger des Erinnerns einfach einhegt und sich einverleibt. An den Akteur_innen des Erinnerns (also gerade an uns allen) liegt es dann aber, ihr inklusives Potenzial wach zu halten und mit kontroversem Leben zu füllen.

 



Diesen Blogbeitrag zitieren
Redaktion (2015, 9. Juli). #Vortrag: Auf der Suche nach einer inklusiven Erinnerungskultur. Tagung #erinnern_kontrovers. Abgerufen am 29. März 2024, von https://doi.org/10.58079/ohwr

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